Institut für Fort-und Weiterbildung

Grundinformation für Beauftragte Wort-Gottes-Feier

Wort-Gottes-Feier - ein Gottesdienst im diözesanen Kontext

Der Diözesanbischof trägt die Gesamtsorge für die Liturgie in der Diözese. Die Wort-Gottes-Feier an den Sonn- und Feiertagen sind Ausdruck dieser Fürsorge.

Grundlegende pastorale Perspektiven dazu für die Diözese finden sich in "Konzepte Nr. 7" und in der "Orientierungshilfe".

Wort-Gottes-Feier in der Gemeinde -„damit Kirche am Ort sichtbar wird und die Menschen ihren Herrn und einander nichtaus den Augen verlieren“ (Diözesansynode)

In der Kirchengemeinde sind für die Wort-Gottes-Feiern an Sonn- und Feiertagen der zuständige Pfarrer gemeinsam mit dem Kirchengemeinderat verantwortlich.

Pfarrer und Kirchengemeinderat tragen dafür Sorge, Menschen zur Leitung dieser Gottesdienste zu gewinnen. Haben sie geeignete Personen gefunden, werden diese nach der Beratung im Kirchengemeinderat durch den Pfarrer dem Bischöflichen Ordinariat zur Beauftragung vorgeschlagen.

Wort-Gottes-Feier-Beauftragte

Frauen wie Männer können dem Bischof zur Beauftragung vorgeschlagen werden.
Sie werden mit Sorgfalt durch den Pfarrer gemeinsam mit dem KGR ausgewählt.
Wichtig ist, dass diese Personen in der Gemeinde anerkannt sind.
Für die Ausbildung es wichtig, dass sie liturgische Erfahrungen in einem liturgischen Dienst mitbringen (Lektor/ Lektorin, möglichst Kommunionhelferin/Kommunionhelfer).
In der Regel werden Wort-Gottes-Feiern durch mehrere Beauftragte gemeinsam gestaltet.
Ein/e Beauftragte/r aus dem Team leitet die Wort-Gottes-Feier.
Die Zusammensetzung der Teams der Beauftragten soll die Gemeinde widerspiegeln: Männer, Frauen, jüngere und ältere Menschen. Gehört ein Diakon zum Team, das die Wort-Gottes-Feier gestaltet und mit der Gemeinde feiert, dann nimmt er kraft seines Amtes die Leitung des Gottesdienstes wahr.

Die bischöfliche Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreicher Teilnahme durch einen vom Institut für Fort- und Weiterbildung angebotenen Einführungskurs.
Absolventinnen und Absolventen erhalten dann die bischöfliche Beauftragungsurkunde.
Die Wort-Gottes-Feier-Beauftragten werden in einem Gemeindegottesdienst der Gemeinde vorgestellt und in den Dienst eingeführt. Die bischöfliche  Beauftragungsurkunde wird dabei vorgelesen. Für die Gestaltung der Einführung hält das Institut eine Vorlage bereit [hier downloadbar].

Die erteilte Beauftragung ist auf sechs Jahre befristet. Vor Ablauf der sechs Jahre nehmen die Beauftragten an einem Aufbaukurs teil. Nach der Teilnahme wird die zeitliche Befristung um jeweils sechs Jahr verlängert.

Eingeführt und weiterqualifiziert

Der kontinuierlichen Fortbildung der Beauftragten für Wort-Gottes-Feiern an Sonn- und Feiertagen wird besondere Beachtung geschenkt. Dazu tragen eine fachliche und spirituelle Begleitung bei, die in der Pfarrei, Seelsorgeeinheit oder im Dekanat gewährleistet wird. Das Institut unterstützt dies durch fachliche Beratung und Angebote.