Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten KG 02.12.24
Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) verpflichtet die kirchlichen Stellen ein Verzeichnis aller in ihrer Zuständigkeit liegenden Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu führen. Ein einmal erstelltes Verarbeitungsverzeichnis ist regelmäßig (spätestens alle 2 Jahre) zu aktualisieren. Um die Ansprechpersonen innerhalb der kirchlichen Einrichtung, die mit der Erstellung und Aktualisierung des VVT beauftragt sind, zu unterstützen, bietet die Stabsstelle Datenschutz mehrere Schulungstermine per Videokonferenz an. Damit Sie aus den Rückfragen der anderen Schulungsteilnehmer auch für das eigene Tagesgeschäft Nutzen ziehen können, bieten wir den Kurs getrennt für Kindergärten und Kirchengemeinden an.
Angemeldete Teilnehmer/-innen erhalten 1-2 Tage vor der Veranstaltung die Zugangsdaten zur Videokonferenz.