Allgemeine Anmeldebedingungen
1. Anmeldung/Abmeldung
Melden Sie sich bitte bis 30 Tage vor Kursbeginn Online über unser Homepage www.institut-fwb.de an.
Anzugeben sind Ihre Kontakt- und Adressdaten (bei hauptamtlichen/kirchlichen Mitarbeiter/-innen die Einrichtung/Kirchengemeinde, Ort und das Dekanat).
Die von Ihnen angegebenen Kontakt- und Adressdaten werden für sämtlichen Schriftverkehr, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung und Rechnung genutzt. Die Nutzung unterschiedlicher Adressen ist nicht möglich. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Absatz 6.
Bei mehrtägigen Kursen geben Sie bitte an, wenn keine Übernachtung benötigt wird.
Abmeldungen senden Sie per E-Mail oder per Post schriftlich an uns. Es gelten die Stornoregelungen des Instituts für Fort- und Weiterbildung (s. Absatz. 4).
Wir behalten uns vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
2. Anmeldebestätigung
Mit Abschluss der Online-Anmeldung bekommen Sie eine automatische Anmeldebestätigung an die eingetragene E-Mail-Adresse. Sollte der Kurs bereits ausgebucht sein, werden Sie von uns so schnell wie möglich benachrichtigt. Sofern Sie keine weitere Nachricht von uns erhalten, sind Sie zum gewünschten Kurs verbindlich angemeldet! Wartelistenplätze sind unverbindlich und es entstehen keine Kosten.
Spätestens 8 Tage vor Kursbeginn bekommen Sie von uns ein Informationsschreiben zum Kursablauf. Sofern bei Ihnen kein Informationsschreiben eingeht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
3. Kursgebühren und Teilnahmebeiträge
Die Teilnahmekosten sind bei der jeweiligen Kursausschreibung aufgeführt. Mit dem Teilnahmebeitrag sind die anteiligen Kosten für Arbeitsmaterial, Verpflegung (ohne Getränke) und ggf. Übernachtung im Einzelzimmer/Doppelzimmer abgedeckt. Aufgrund der Vorgaben der AVO § 5 hinsichtlich der Erhaltungsqualifikationen gelten folgende Regelungen:
a) Die mit dem Symbol E gekennzeichneten Veranstaltungen sind für die vier Berufsgruppen des pastoralen Dienstes als Erhaltungsqualifikationen genehmigt. Die Kosten trägt der Dienstgeber, von den Teilnehmern selbst wird kein Beitrag erhoben.
b) Die Veranstaltungen für die Verwaltungsdienste gelten als Erhaltungsqualifikationen, sofern ihr Besuch vom Dienstgeber angeordnet ist. Der Dienstgeber kommt für den Teilnahmebeitrag auf. Dazu erhält der Dienstgeber über den Teilnehmer eine Rechnung über den Teilnahmebeitrag.
c) Jede Kirchengemeinde hat ein Interesse daran, dass auch ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter gut qualifiziert sind, um die Aufgaben und Dienste für die Kirchengemeinde erfüllen zu können. Ausdruck dieses Interesses und der Wertschätzung ist die Übernahme der entstehenden Kosten für Fortbildungsveranstaltungen. Ehrenamtliche, die sich für ein bestimmtes Angebot interessieren, sollen sich rechtzeitig vor ihrer Anmeldung mit dem Pfarrer, Pastoralteam oder dem Kirchengemeinderat absprechen, damit die Finanzierung durch die Gemeinde gesichert ist. Ehrenamtliche erhalten eine Rechnung über den Teilnahmebeitrag, die sie bei ihrer Gemeinde oder der sie delegierenden Institution zur Zahlung oder Erstattung vorlegen.
4. Stornoregelung
a) Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt von der Anmeldung kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer genannt wird oder ein Nachrücker (Warteliste) den Platz einnimmt.
b) Diese Stornoregelung gilt ausdrücklich auch für solche Veranstaltungen, die von den Personen aus den vier pastoralen Diensten als Erhaltungsqualifikation gebucht werden sowie für Veranstaltungen, für die kein Teilnahmebeitrag ausgewiesen ist. Die Höhe der Stornogebühr orientiert sich an den festgelegten Teilnahmebeiträgen des Instituts für Fort- und Weiterbildung.
5. Teilnahmebescheinigungen, Rechnung
Für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungskursen werden Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage beim Dienstgeber oder Finanzamt ausgestellt.
Sofern Teilnahmekosten anfallen, übergeben wir Ihnen im Kurs eine Rechnung. Bitte leiten Sie diese an Ihr/e Pfarramt/Kirchenpflege oder Ihren Dienstgeber zur Zahlung weiter.
6. Datenspeicherung
Die Datenspeicherung erfolgt im Rahmen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz in der jeweils gültigen Fassung (KGD).