In den Unterstützungssystemen ist das umfangreiche und differenzierte Beratungs- und Unterstützungsangebot der Diözese zusammengefasst. Sie suchen Moderation für Kirchengemeinderatsklausuren und Impulse für pastorale Entwicklungsprozesse, Sie wünschen professionelle Supervision und ausgebildete Prozessberater für Veränderungsprozesse in Organisationen und Gremien, Sie möchten geistliche Begleitung oder als Seelsorger selbst seelsorgerliche Angebote? Finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner!
Die Diözesanleitung fördert die pastorale Entwicklung der Kirche am Ort und an vielen Orten.
Unterstützung und Begleitung durch das Unterstützungssystem Pastorale Entwicklung zeichnet sich durch sehr unterschiedliche Formate und Methoden aus. Diese sind geprägt durch Pastorale Begleiterinnen und Begleiter, die im Rahmen des Unterstützungssystems Pastorale Entwicklung tätig sind.
Pastorale Entwicklung kann im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe Gemeinden und Seelsorgeeinheiten unterstützen bei einzelnen Sitzungen, Klausurtagen oder im jeweiligen Entwicklungsprozess der Kirche am Ort durch
Anlässe und Situationen für Begleitung und Unterstützung durch Pastorale Entwicklung können beispielsweise sein:
Geschäftsführung des Unterstützungssystems Pastorale Entwicklung
Beatrice Dörner
07472 922-153
pe.institut-fwb@ bo.drs.de
Sekretariat
07472 922-155
pe.institut-fwb@ bo.drs.de
Antrag auf pastorale Begleitung
Auszug aus der Honorarordnung des Unterstützungssystems Pastorale Entwicklung (Stand 16. Juli 2021)
Aufträge innerhalb des Unterstützungssystem Pastorale Entwicklung werden ausschließlich an beauftragte Pastorale Begleiterinnen und Begleiter vergeben und nach dieser Honorarordnung abgerechnet.
Wird eine Person von einer Kirchengemeinde oder Seelsorgeeinheit für die Begleitung , z.B. einer KGR-Klausur, beauftragt, die nicht Mitglied eines Unterstützungssystem der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist, gibt es von Seiten des Unterstützungssystem Pastorale Entwicklung keine finanzielle Unterstützung.
Sollten Beauftragte aus den weiteren Unterstützungssystemen im Rahmen einer pastoralen Begleitung durch die Geschäftsführung beauftragt werden, gilt für diese Personen die Honorarordnung des Unterstützungssystems Pastorale Entwicklung.
Pastorale Begleiterinnen und Begleiter erhalten ihre Aufträge für Begleitung innerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart in der Regel über die Geschäftsführung des Unterstützungs-systems Pastorale Entwicklung im Institut für Fort- und Weiterbildung.
Die Begleitung kann in unterschiedlichen Formaten in Präsenz oder online stattfinden.
Ziele und Anlässe von Klausurtagen
Der Kirchengemeinderat
Rahmenbedingungen von Klausuren
KGR-Moderator/-innen
Leistungen des Instituts für Fort- und Weiterbildung
Die Vermittlung von Moderator/-innen für Kirchengemeinderatsklausuren ist eine kostenlose Dienstleistung des Instituts für Fort- und Weiterbildung. Allerdings können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Suche nach Moderator/-innen erfolgreich ist. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anfrage mindestens 4 Monate vor dem Klausurtermin an das Sekretariat zu richten.
Haben Sie bereits mit einer Moderator/-in Ihrer Wahl eine Vorabsprache getroffen? Dann teilen Sie uns Namen und Adresse dieser Person im Antragsformular mit.
Innerhalb der Supervision werden verschiedene Formen oder Settings unterschieden:
So verstehen wir Coaching
Da es im Coaching stärker darum geht, die unmittelbare Handlungsfähigkeit wiederzugewinnen, sind vom Setting her oft nur 3-5 Termine in relativ kurzem Zeitabstand erforderlich.
Ansprechpartner für die AG Supervision & Coaching sowie alle Fragen der Vermittlung und Antragstellung ist
Beatrice Dörner
Telefon 07472 922-153
sv.institut-fwb@ bo.drs.de
Sekretariat
Telefon 07472 922-155
sv.institut-fwb@ bo.drs.de
Kostenregelung bei Supervision/Coaching (KABl. 2017, Nr. 4, 15.02.2017)
Antrag auf Supervision/Coaching
Schlussbericht Supervision/Coaching
Die Organisationsberatung ist eine sehr variable Beratungsform vor allem für den Umgang mit Komplexitäten und festgefahrenen Situationen. Als Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt diese Beratungsform pastorale Mitarbeiter, Verantwortliche oder Gremien bei der Gestaltung der Zukunft von Kirche. Besondere Anlässe dafür können die Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheit, eine Vakanz bzw. ein Stellenwechsel, die Neuwahl des Kirchengemeinderats oder die Unterstützung bei der Zukunftsentwicklung – aktuell „Kirche am Ort – Kirche an vielen Orten“ - sein.
Auf Grund der Komplexität, die bei Organisationsberatungen eine Rolle spielen, sind die Arbeitsformen innerhalb des Beratungsprozesses sehr vielfältig und von dem jeweiligen Beratungsanlass bzw. Veränderungsbedarf abhängig.
Ansprechpartner für die AG Organisationsberatung sowie alle Fragen der Vermittlung und Antragstellung ist
Beatrice Dörner
Telefon 07472 922-153
ob.institut-fwb@ bo.drs.de
Sekretariat
Telefon 07472 922-155
ob.institut-fwb@ bo.drs.de
Orientierungsrahmen
Kostenregelung bei Supervision/Coaching (KABl. 2017, Nr. 4, 15.02.2017)
Honorarregelung
Anmeldung einer Organisationsberatung*
Antrag und Beratungskontrakt*
Schlussbericht Organisationsberatung*
*Hinweis: Zum direkten Ausfüllen am PC benötigen Sie den Adobe Reader DC. Der Versand des ausgefüllten Formulars direkt im Programm per E-Mail ist nur mit einem Mail-Programm (Outlook, Thunderbird usw.) möglich.
Geistliche Begleitung ist ein Weg, die persönliche Gottesbeziehung zu vertiefen und zu leben.
Geistliche Begleitung kann jeder Mensch in Anspruch nehmen. Er muss den Wunsch haben, Gott im eigenen Leben zu suchen und sich bei dieser Suche begleiten zu lassen.
Besonders Menschen im kirchlichen Dienst, ob hauptberuflich oder ehrenamtlich, können Geistliche Begleitung wahrnehmen.
Geistliche Begleitung geschieht verabredeten Gesprächen.
Geistliche Begleiterin / Geistlicher Begleiter und der die Geistliche Begleitung suchende Mensch treffen sich regelmäßig (in der Regel einmal pro Monat für eine Stunde).
Geistliche Begleitung geschieht über einen klar vereinbarten Zeitraum hin.
Die Gespräche unterliegen der Verschwiegenheit.
Kosten entstehen den Begleiteten für die Inanspruchnahme einer Geistlichen Begleitung aus dem Kreis der AG Geistliche Begleitung der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht. In der Regel sucht die Begleitung suchende Person den Wohn- bzw. Dienstort der Geistlichen Begleiterin / des Geistlichen Begleiters auf.
Sie möchten Menschen geistlich begleiten und sich dazu qualifizieren? Hier finden Sie Ihren Kurs: 23372 - Ökumenischer Grundkurs Geistliche Begleitung (2023/2025) https://institut-fwb.de/kursdetail/kurs/oekumenischer-grundkurs-geistliche-begleitung-20232025.
Christoph Schmitt
Referat Liturgische Dienste / Geistliche Begleitung
Telefon 07472 922 159
chschmitt.institut-fwb@ bo.drs.de
Geistliche Begleiterinnen und Geistliche Begleiter der diözesanen AG.
In der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben sich eigens ausgebildete und diözesan anerkannte Geistliche Begleiter/innen in einer Arbeitsgemeinschaft Geistliche Begleiter/innen zusammengeschlossen.
Die diözesanen Geistlichen Begleiter und Begleiterinnen treffen sich regelmäßig zur Konferenz der Geistlichen Begleiter/innen der Diözese Rottenburg-Stuttgart und regional zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Unterstützung (kollegiale Praxisberatung).
Als Referat bieten wir an:
Anfragen richten Sie bitte an: Christoph Schmitt