Stufenzuordnung und Eingruppierungsgrundsätze
| = | Teilnahmegebühr: | 0 € Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Anrechnung eines diözesanen Zuschusses auf Kursgebühr und Übernachtung sowie Verpflegung. Pastorales Personal könnte Förderantrag stellen. |
LIVE-ONLINE-Fortbildung am 23.04.2026
Unabhängig von der im Arbeitsvertrag erwähnten Entgeltgruppe besteht für Beschäftigte ein einklagbarer Rechtsanspruch auf eine zutreffende Eingruppierung. Dies ergibt sich aus § 12 AVO-DRS. Die Fortbildung vermittelt die Eingruppierungsvoraussetzungen für die richtige Eingruppierung von Mitarbeitern verschiedener Berufsgruppen sowie die richtige Stufenzuordnung unter Berücksichtigung von anrechenbaren Vorzeiten. Die Fortbildung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter mit Personalverantwortung und Personalsachbearbeiter.
Insbesondere behandelt werden:
• Eingruppierungsgrundsätze nach der AVO-DRS
• Stufenzuordnung bei Neuanstellungen
• Anrechnung von Vorzeiten nach der AVO-DRS
Hinweis: Bei dieser Fortbildung wird der Sozial- und Erziehungsdienst nicht behandelt.
Anmeldung direkt unter: https://drs-map.viadesk.com/do/surveyfrontwrite?id=8436063-737572766579