Stufenzuordnung und Eingruppierungsgrundsätze

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LIVE-ONLINE-Fortbildung am 23.04.2026

Unabhängig von der im Arbeitsvertrag erwähnten Entgeltgruppe besteht für Beschäftigte ein einklagbarer Rechtsanspruch auf eine zutreffende Eingruppierung. Dies ergibt sich aus § 12 AVO-DRS. Die Fortbildung vermittelt die Eingruppierungsvoraussetzungen für die richtige Eingruppierung von Mitarbeitern verschiedener Berufsgruppen sowie die richtige Stufenzuordnung unter Berücksichtigung  von anrechenbaren Vorzeiten. Die Fortbildung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter mit Personalverantwortung und Personalsachbearbeiter.


Insbesondere behandelt werden:

• Eingruppierungsgrundsätze nach der AVO-DRS 

• Stufenzuordnung bei Neuanstellungen

• Anrechnung von Vorzeiten nach der AVO-DRS 


Hinweis: Bei dieser Fortbildung wird der Sozial- und Erziehungsdienst nicht behandelt.

 

Anmeldung direkt unter: https://drs-map.viadesk.com/do/surveyfrontwrite?id=8436063-737572766579

Start - Ende:
23.04.2026 09:00 Uhr - 23.04.2026 12:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Ihre Teilnahmegebühr:
0 €
Storno:
Bei Stornierung werden die Gebühren auf Basis der Summe von Kurskosten sowie Kost & Logis berechnet. Weitere Informationen zu den Stornierungsbedingungen und den anfallenden Gebühren finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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