Grundinformation für Kommunionhelfer_innen
Der liturgische Dienst der Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen wurde in der Diözese Rottenburg-Stuttgart 1968 eingeführt. Die heute gültigen rechtlichen Grundlagen dieses Dienstes sind in der Instruktion „Immensae caritatis“ der Sakramentenkongregation (1973) sowie in den Canones 230, § 3; 910, § 2 des kirchlichen Rechtsbuchs (1983) zusammengefasst. Für den Dienst der Kommunionhelfer_innen gelten die darauf aufbauenden diözesanen Richtlinienen, abgedruckt im Kirchlichen Amtsblatt vom 15.08.2016, Seiten 247-249 (BO-Nr. 3779 – 13.07.2016; PfReg. K 1.8).
Orte des Dienstes
Priester und Diakon sind von Amts wegen Spender der heiligen Kommunion in und außerhalb der Eucharistiefeier.
Mit ihnen zusammen teilen die beauftragten Frauen und Männer die Kommunion in der Eucharistiefeier aus, wenn die Zahl der Kommunikanten dies erfordert. Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen üben ihren Dienst aus
- als getaufte und gefirmte Christen
- als beauftragte Gemeindemitglieder.
Der Dienst der Kommunionspendung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer. Die beauftragten Frauen und Männer können in Wort-Gottes-Feiern die heilige Kommunion spenden.
Kommunionhelfer- und Kommunionhelferinnen können im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung von Priester oder Diakon in Betstunden oder Gebetszeiten die heilige Eucharistie zur Anbetung öffentlich aussetzen sowie in den Tabernakel zurückstellen, jedoch ohne den sakramentalen Segen zu erteilen (c. 943 CIC).
Mit einer eigenen Beauftragung für den Dienst der Krankenkommunion können von der Pfarrei beauftragte Personen an Sonn- und Wochentagen die Krankenkommunion und die Wegzehrung überbringen, sofern
- ein Priester oder Diakon nicht zur Verfügung steht;
- diese wegen anderer Seelsorgeverpflichtungen oder aus Krankheits- und Altersgründen verhindert sind
De kranken und alten Gemeindemitgliedern werden in Wohnungen, Krankenhäusern und Altenheimen besucht und im Rahmen einer kleinen Feier die Kommunion gespendet.
Bei der Spendung der heiligen Kommunion tragen die Beauftragten eine diesem Dienst angemessene Kleidung.
Voraussetzung - Ausbildung - Beauftragung
Der Leitende Pfarrer beauftragt in Delegation des Bischofs Frauen und Männer zum Dienst der Kommunionspendung in Messfeiern und Wort-Gottes-Feiern.
Der Leitende Pfarrer oder ein/e durch diesen delegierte/r pastorale/r Mitarbeiter/in sucht für diese Dienste Personen aus und bespricht in einem persönlichen Gespräch die Voraussetzungen:
ein Leben aus dem Glauben führen,
in der Gemeinde durch Mitarbeit bekannt sein,
in den Gottesdiensten der Gemeinde mitfeiern,
eine innere Sensibilität für die Liturgie der Kirche haben,
ein vertieftes Verständnis für die Eucharistie aufweisen,
das Mindestalter von in der Regel* 21 Jahre haben.
Anschließend wählt der Pfarrer im Einvernehmen mit dem Kirchengemeinderat bzw. Pastoralrat die Personen aus und sendet die Benannten zu einem Einführungskurs des Institutes für Fort- und Weiterbildung. Der Einführungskurs vermttelt: eine theologische, spirituelle und praktische Grundlegung des Kommunionhelferdienstes. Für den Dienst der Krankenkommunion werden darüber hinaus weiterführende Elemente zur liturgischen Gestaltung und Gesprächsführung vermittelt. Die Durchführung beider Kurse erfolgt durch das Referat Liturgische Dienste im Institut für Fort- und Weiterbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung VIIIa – Liturgie – des Bischöflichen Ordinariates.
Nach der Teilnahme erfolgt die Beauftragung für die Pfarrei. Die Beauftragungsurkunde wird für die Kirchengemeinde / Muttersprachliche Gemeinde durch das das Referat Liturgische Dienste im Institut für Fort- und Weiterbildungerstellt; der Leitende Pfarrer unterzeichnet die Urkunde und führt in einem Gottesdienst die Beauftragten liturgischen Dienste ein und überreicht die bis auf widerruf geltende Urkunde über die Beauftragung; ein Formular für die Einführung findet sich hier.
Sinnvollerweise hat eine Gemeinde entprchend ihrer Größe und der Häufigkeit an Gottesdiensten bzw. Krankenkommunionen mehrere Personen, die für diese Dienste beauftragt sind.
Begleitung und Weiterbildung
Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen, besonders jene im Dienst der Krankenkommunion, üben einen anspruchsvollen liturgischen Dienst aus. Ihrer kontinuierlichen liturgischen und spirituellen Weiterbildung ist besondere Beachtung zu schenken. Wenigstens einmal im Jahr bieten Gemeinden allen, die im liturgischen Dienst tätig sind, eine Fortbildung an zu aktuellen Fragen des Gottesdienstes, der liturgischen Dienste und Impulse zum geistlichen Leben. Regelmäßig finden regionale und diözesane Besinnungstage statt. Für die Beauftragten zur Krankenkommunion werden regelmäßig eigene Aufbaukurse angeboten werden.
Kommunionhelfer_innen in der Wort-Gottes-Feiern am Sonntag
Die Beauftragung zum Kommunionhelferdienst berechtigt nicht zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern am Sonntag. Dieser Dienst setzt eine eigene Beauftragung durch den Bischof notwendig voraus; sie wird erlangt nach Besuch eines Einführungskurses „Wort-Gottes-Feiern am Sonntag“.