Auszug aus der Honorarordnung des Unterstützungssystems Pastorale Entwicklung
Aufträge innerhalb des Unterstützungssystem Pastorale Entwicklung werden ausschließlich an beauftragte Pastorale Begleiterinnen und Begleiter vergeben und nach dieser Honorarordnung abgerechnet.
Wird eine Person von einer Kirchengemeinde oder Seelsorgeeinheit für die Begleitung , z.B. einer KGR-Klausur, beauftragt, die nicht Mitglied eines Unterstützungssystem der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist, gibt es von Seiten des Unterstützungssystem Pastorale Entwicklung keine finanzielle Unterstützung.
Sollten Beauftragte aus den weiteren Unterstützungssystemen im Rahmen einer pastoralen Begleitung durch die Geschäftsführung beauftragt werden, gilt für diese Personen die Honorarordnung des Unterstützungssystems Pastorale Entwicklung.
Pastorale Begleiterinnen und Begleiter erhalten ihre Aufträge für Begleitung innerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart in der Regel über die Geschäftsführung des Unterstützungs-systems Pastorale Entwicklung im Institut für Fort- und Weiterbildung.
Die Begleitung kann in unterschiedlichen Formaten in Präsenz oder online stattfinden.