
Segnungen und Symbolhandlungen
Fortbildungen und Aufbaukurse vor Ort werden in der Regel auf Dekanatsebene geplant und durchgeführt. Erste Ansprechadresse ist die zuständige Dekanatsgeschäftsstelle. Das Referat Liturgische Dienste vermittelt Referent/innen aus dem Kreis seiner qualifizierten Kursmitarbeiter/innen. Kursmaterialien werden, soweit vorhanden, vom Referat zur Verfügung gestellt. Honorare und Reisekosten des Referenten bzw. der Referentin werden im Rahmen der dem Institut vorgegebenen Regelungen übernommen. Die organisatorische Abwicklung (Ort und Raum; Kostenübernahme für Raum und Verpflegung) regelt das Dekanat bzw. die Dekanatsgeschäftsstelle. Hauptberufliche pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage beim Dienstgeber; Ehrenamtliche erhalten eine Teilnahmebescheinigung und erfüllen mit der Teilnahme die Voraussetzung, ihre Beauftragungsurkunden zeitlich verlängern zu lassen.
Für nähere Informationen wenden sich bitte an Christoph Schmitt
Segnungen und Symbolhandlungen
Im Laufe des Kirchenjahres gibt es eine ganze Reihe von Ereignissen, in denen unterschiedliche Segnungen und Symbolhandlungen vorkommen. Traditionell werden die meisten im Rahmen einer Eucharistiefeier gespendet. Zunehmend werden an solchen Tagen, die mit einer Segnung verbunden sind, aber auch Wortgottesfeiern gefeiert. Sollen diese wichtigen Segnungen und Symbolhandlungen deshalb entfallen? Oder welche Möglichkeiten bestehen, dass auch die Beauftragten für Wortgottesfeiern mit Segnungen sachgerecht umgehen. Dazu vermittelt das Modul die theologische Grundlegung, erläutert die einzelnen Segnungen und führt durch praktische Übungen zu einer angemessenen Form der Integration in die Wortgottesfeier.
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